Was er ja nicht darf, denn wenn der TA einen ehemaligen TH-Hundeinschläfert macht er sich strafber -steht in den Abgabeverträgen der Tierheime, die ein einschläfern verbieten und die Rückgabe laut Vertrag fordern. Also wenn Tierheimhunde zum Einschläfern landen....... Ute St.