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16.11.01 -- Nikke

RE: KANN EIN HUND BEWUSST UM ENTSCHULDIGUMG BITTEN??????














Hi Angie,

ich denke der Unterschied liegt darin, daß sich eine ENTSCHULDIGUNG auf eine bestimmte Sache oder Tat bezieht, die irgendwann VORHER stattgefunden hat.

Da der Hund Reaktionen nur zeitnah verknüpfen kann (man kann ihm ja nicht in Wörter erklären: Du durftest Dir kein Papier vom Tisch runternehmen) sondern er "versteht" es nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sache selber.

Hier in dem Fall, denke ich hat der Hund gesehen "irgend etwas ist mit Frauchen nicht in Ordnung, ihre Reaktion auf MICH ist nicht freundlich also beschwichtige ich sie, damit sie wieder gut zu mir ist.

Ich glaube nicht, daß der Hund in diesem Fall WEISS was er falsch gemacht hat - anders sähe es aus, hätte Frauchen gesehen, daß Hundi gerade den Kontoauszug vom Tisch holt und ihn daraufhin ausschimpft. Und dann ist noch fraglich, wie der Hund verknüpft hat, d. H. bezieht er es nur auf Kontoauszüge oder sieht er z. B. eine Handtasche auch als "verbotenes" Objekt an. Und fraglich ist auch, ob er es nach einmaliger Wiederholung verstanden hat.

So in dem Sinne meinte ich das. Du kannst ja ein Baby auch nicht für eine Tat bestrafen, wo ihm der Bezug fehlt, also der Zeitpunkt länger her ist. Es versteht ja auch noch nicht die Wörter.

Viele Grüße
Nikke
Thema: KANN EIN HUND BEWUSST UM ENTSCHULDIGUMG BITTEN??????


 
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