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Hallo Sandra,
der Prüfungsleiter darf am Prüfungstag nur Prüfungsleiter sein. Er ist Ansprechpartner des Richters, ist für die gesamte Organisation zuständig und Verantwortlich. Außerdem muß er gewährleisten, das der Ablauf und die Durchführung der geltenden Prüfungsordnung und den Vereinsbestimmungen entsprechen. Es ist also ein sehr verantwortungsvoller Job, der nicht zu unterschätzen ist... wenn Beschwerden, gleich welcher Art aufkommen ist in erster Linie der Prüfungsleiter der Ansprechpartner und muß dann auch Rede und Antwort stehen.
Das er dabei natürlich nicht teilnehmen und Prüfung machen darf ist logisch. Er darf auch keine weitere Funktionen übernehmen, darf nicht in die Menschengruppe, darf beim Stadtteil nicht aktiv teilnehmen (Radfahrer, Jogger, etc.), darf keine Fährten legen oder als SchH-Helfer aktiv sein...
Viele Grüße
Sören
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