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Hallo Petra,
ja ich hab schon was zurückgelegt für den E-Fall (OP oder so), das normale (was man so normal nennt bei 35Kg und 39kg Hund, wenn gleich alles doppelt kommt und z.B. Wurmkuren und andere Medikamente nach Gewicht kosten)geht aus der Haushaltskasse raus. Ich hab auch kein Problem unsere Urlaubskasse zu opfern für die beiden, denn bei krankem Wau-Wau kann Frauchen ja auch keinen Urlaub machen! Ich hab mir nur gedacht, man könnte was sparen mit so´ner Versicherung (Milchmädchenrechnung: 540,-DM Beitrag im Jahr - TA-Rechnungen von 1000,- DM - 80% Erstattung = 260,-DM gespart und im Urlaub damit mal ordentlich auf den Putz gehauen ;O) ha ha). Aber bei dem Gebührensatz taten sich bei mir Zweifel auf. Woher weiß man eigentlich was rechtens vom TA berechnet wird - kann man so´ne Gebührenordnung irgendwo einsehen? Hab mich da ehrlich gesagt noch nicht mit beschäftigt. Vervielfachen die TA´s ihre Sätze wie sie wollen oder meinen was der Geldbeutel von Frauchen so für ungeahnte Schätze birgt? Muß ich demnächst zu Fuß mit Hund auf dem Buckel da vorstellig werden und ordentlich jammern oder gar mit "Abschiebung ins Tierheim" wegen Kostenexpolsion drohen. ( Nicht ganz ernst gemeint, aber da kann einem schon die Phantasie durchgehen, wenn man nicht Bescheid weiß!)
Grübelnde Grüße
Silke
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