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Hallo Ulla!
Ich habe letztes Jahr das Führungszeugnis brav beantragt. Habe keinen Bock auf Rennereien. Meine Freundin will es drauf ankommen lassen. Nur ist sie auch Anwältin von Beruf.
Auf die Frage warum: Jeder Halter eines Hundes über 40 cm oder eines Hundes der Anlage 1 muss ein Führungszeugnis bei der Gemeinde beantragen. Auch die Rasse usw. muss angegeben werden laut neuer Hundeverordnung. Sieh mal nach auf der Seite des VDH.
Liebe Grüße
Michaela und Henri
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