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15.10.01 -- conlupo

RE: Führungszeugnis - NRW /Mel














Hi Mel,

der Name der Mutter hat mit der Hundehaltung sicherlich direkt gar nichts zu tun, wird aber wohl standardmäßig abgefragt in den Formularen für Führungszeugnisse, wie sie auch für Bewerbungen, Führerschein etc. gebraucht werden

(Z.B. www.untereisesheim.de/Formulare/Fuehrungszeugnis.html - hab ich auf die Schnelle gerade gefunden)

Im Prinzip finde ich die Idee gar nicht so schlecht, dass jemandem die Haltung verweigert wird, wenn er z. B. wegen Körperverletzung aufgefallen ist - oder wegen Tierquälerei.

Wär allerdings mal interessant, bei welchen Einträgen die Haltung verweigert wird.

LG - conlupo
Thema: Führungszeugnis - NRW 20/40 Hunde


 
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