Hallo Heike und Meggie,
Danke für die Antwort.
Wir laufen unsrer gewohnte Strecke (ist einfach blöde, erst mal mit dem Auto rumzukutschieren vorm Gassigehen) und lassen Sam nicht weit von uns weg. Da er ein braver ist, klappt das auch gut.
Wurststücke mit Nägeln sind aber auch ganz schön fies.
Hab inzwischen bissl gestöbert und kann mir nun meine erste Frage selbst beantworten:
Tierschutzgesetz,Zwölfter Abschnitt:
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
einem Wirbeltier
aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
Nur kriegen sollte man die Burschen halt...
Liebe Grüße,
Sanne und Sam