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Hallo Michaela,
Ich kann mich den anderen nur anschließen.
Soviel ich weiß, ist es erlaubt, eine bestimmte Tiefe vorgeschrieben und es darf nicht im Wasserschutzgebiet liegen.
Wir haben unseren "Dicken" letztes Jahr auch im Garten vergraben. Neben dem Platz, wo wir die Hündin, die 6 Jahre vorher starb auch beerdigt hatten. Jetzt sind sie wieder zusammen. Und wenn Jasha mal stirbt (was hoffentlich nicht so bald sein wird!!), dann darf sie auch dort unter den Nußbaum, wo ihr Vater ruht.
Ich wünsch Dir noch eine ganz lange und schöne Zeit mit Deinem Hund !
Gruß
Alex
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