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Hallo Siri,
du erfragst, ob man aus einer Tätonummer den Züchter
ermitteln kann. Ja, man kann aber das wurde Dir hier
schon mehrfach erklärt. Mich wundert es nur, dass Du
nichts von der Geburtsurkunde, dem Ahnenpass, erwähnt hast.
Dieser Ahnenpass gehört zum Hund und falls Deine Freundin
diesen nicht bekommen hat, sollte sie unbedingt auf die Herausgabe des Ahnenpassen bestehen. Aus diesem Ahnenpass,
worin die u.a. die Tätonummer ebenfalls vermerkt ist, kannst Du nicht nur den Züchter ersehen. Außerdem weißt sich nur derjenige, der den auch Ahnenpass besitzt, als rechtmäßiger Besitzer aus. Wenn Deine Freundin diesen Ahnenpass nicht besitzt, was ich nach Deiner Beschreibung vermute, kann sie noch nicht einmal sicher sein, dass der Hund nicht evtl. sogar gestohlen wurde? Die Ausrede von der
Person, von der Deine Freundin den Hund übernommen hat, scheint mir nämlich etwas arg dubios zu sein.
Gruß
Mucky
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