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Liebe Rosalia,
so, wie du den Vorfall schilderst, ist das Recht eindeutig auf Deiner Seite - wo kommen wir denn hin, wenn man mit einem angeleinten Hund nicht mehr an einem Haus (nehme an an einer öffentliche Straße) vorbei gehen kann, ohne "angefallen" zu werden ????
Du hast doch Zeugen; na also, das Mindeste, was ich verlangen würde, wäre eine Entschuldigung und den Ersatz der zerrissenen Jeans, und bei Uneinsichtigkeit - Anzeige !
Liebe Grüße
Cessi
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