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01.10.01 -- Antje Wiechmann

RE: Sterilisation ja oder nein/Antje Wiechmann














Hallöchen auch!
§ 6 Tschg.
Satz 1
Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
Satz 2
Das Verbot gilt nicht, wenn
Pkt. 5
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Interpretation:
"..Verhinderung der unkontrollierten Vortpflanzung" - bei unseren Haushunden gibt es genügend nicht invasive Mittel zur Verhinderung (Aufpassen), kann eigentlich nur für die Kastration freilaufender Katzen als Begründung gelten
"..zur weitereen Nutzung oder Haltung.." - z.B. Kastration von Hengsten damit diese in der Forst eingesetzt werden können

Die Krebsvorsorge mit dem Skalpell ist definitiv NICHT durch das aktuelle Tierschutzgesetz gedeckt. Es ist im Gegenteil sogar verboten. Auch wenn so mancher Tierarzt mit Blick auf seinen Geldbeutel dieses nicht wahrhaben will.
Gruß Antje
Thema: Sterilisation ja oder nein


 
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