|
Hallo Lia,
bereits 1992 wurde in Köln eine Bürgerinitiative gegen die Erhöung der Hundesteuer ins Leben gerufen, die mit ihrer überaus aktiven und intensiven Arbeit u.a. mit der gesamtdeutschen Presse, Rundfunk und TV und Demos, die von allen Fernsehsendern übertragen wurde, die Bürger bzw. die Hundehalter wachrüttelte. Sogar dem französischen Fernsehen waren die rheinländischen Aktivitäten eine Berichterstattung
wert.Der rheinischen Initiative stand der Rechtsanwalt F. Balsam zur Seite, der nicht nur ein vielseitiges Statement zur Erhöhung der Hundesteuer verfasste, welches u.a. der VDH in seiner Zeitschrift: "Der Rasehund" veröffentlichte, sondern auch mit Verfassungsrechtlern zusammenarbeitete.
Erst danach und aufgrund der rheinischen Aktivitäten gründete sich 1993 diese Initiative, auf deren HP Du verweist. Obwohl den Rheinländern später klar wurde, dass man selbst mit einer Klage nicht weiterkam, war die von Dir angesprochene IG in Baden-Württemberg weiterhin von einer Klage bis hin zur Verfassungsklage überzeugt. Inzwischen sind über acht Jahre vergangen und ich frage mich, wo die Verfassungsklage geblieben ist.
Mit Zeitungsinterviews oder E-Mail Anschreiben an einen diversen Personenkreis wird man die Hundesteuer in Deutschland sowieso nicht abschaffen können. Auch nicht damit, dass man unter der Rubrik: "10 Irrtümer" ein Zeitungsinterview auf der HP veröffentlicht, worin sich sogar wörtliche Ausschnitte befinden, die gar nicht dem Gedankengut dieser Person, sondern dem Statement des RA F. Balsam aus Köln - welches mir vorliegt - entstammen und womit m.E. sogar das Urheberrecht verletzt wird.
Die Hundesteuer ist Sache der einzelnen Kommunen, die sich wiederum der Hundesteuer-Mustersatzung bzw. dem Runderlass des Innenministers des jeweiligen Bundeslandes anpassen. So wird die Initiative auf der von Dir benannten HP weder in Schleswig-Holstein noch in NRW oder Rheinland-Pfalz ect. etwas ausrichten können, da sie dem Land Baden-Württemberg
angehört. Wer etwas unternehmen will, sollte dieses vor Ort mittels Einwendung und schriftlicher Begründung bei seiner Kommune tun und zwar noch vor Verabschiedung einer neuen Anhebung und noch bevor die einzelnen Fraktionen sich in ihre Klausurtagungen verabschieden. Ist eine Anhebung erst einmal verabschiedet, wird keine Einwendung mehr fruchten. Wann eine neue Anhebung erfolgt, kann man aus dem Vorentwurf des Haushaltplanes der Kommune entnehmen, die für die Bürger im jeweiligen Rathaus zur Einsichtnahme ausliegt.
Die Hundesteuer ist übrigens ein übriggebliebener Zopf der Steuerreform von 1810 unter Friedrich Wilhelm III, der nicht nur Hunde, Katzen und Pferde, sondern auch den Besitz eines Pferdeschlittens, eines Klaviers oder das Halten von Enten und Stubenvögeln ebenso der Luxussteuer unterwarf, wie das Halten von Dienstboten. Als vorletztes Tier dieser "Luxussteuer" galoppierten 1982 die Pferde der Steuer davon, als das bayrische Verwaltungsgericht den Gemeinden eine Besteuerung der Pferde untersagte, um "das Bedürfnis der Bevölkerung nach aktiver Erholung und sportlicher Betätigung nicht einzuengen". Hoffen wir also, dass das "Luxustier" Hund bald gleiche Genugtuung erfährt, denn zeitgemäß ist die Hundesteuer, die nur ein ordnungspolitischer Nebenzweck ist, wohl kaum.
Gruß
Mucky
|