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08.09.01 -- conlupo

RE: Teletakt-Gerät

 














Jaja, das ist wie mit den Radarwarnern. Kaufen darfst Du sie aber nicht verwenden... ;-)

Aber wie gesagt, ich finde das Tierschutzgesetz da deutlich genug. Reinklicken, §3 Abs 11 - da werden die Dinger explizit erwähnt.

So,und nun geh ich mit meiner Maus Bälle fangen!
Thema: Teletakt-Gerät


 
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