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Hallo Dorle,
zuerst reagiertest Du auf
[Lt. Prüfungsordnung darf der Hund seine Beute nicht loslassen, auch nicht unter Schmerzen. Deshalb muss der
Figurant zweimal mit einem Stock zuschlagen. Weitere Schläge müssen nur angedeutet werden. ]
mit
[Schwachsinn]
und später schreibst Du dann
[Weißt du, dass die Art des Stockes, mit dem die "Schläge" ausgeführt werden, vorgeschrieben ist? NEIN. Weißt du, dass die "Schläge" nur an bestimmten Körperstellen auftreffen dürfen? NEIN.]
Verstehe ich nicht
Viele Grüsse
Richard
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