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02.09.01 -- Sil

RE: Schutzhund














Es ist schon richtig, dass 2 Stockschlaege zur Pruefung gehoeren, allerdings ist ein himmelweiter Unterschied, ob auf einen Hund unkontrolliert eingedroschen wird. Es kommt doch wirklich sehr auf die Definition des Wortes 'Schlagen' an.

Auf Deine Frage, was Privatpersonen tun, wenn die Hunde die Pruefung nicht bestehen, kann ich nur sagen, dass weiterhin gearbeitet wird, die Pruefung dann wiederholt wird.

Jeder Profi erkennt ausserdem, wie ein Hund gearbeitet wurde, d.h. ob ein extremer Druck/Schlaege oder aehnliches ausgeuebt wurde.

Ausserdem wird bei 'vernuenftigen' Ortsgruppen nicht mit Kasernenton gerarbeitet. Ich denke, die 'Stephanitz-Zeiten' sind vorbei.

Schau' doch ruhig mal bei auf einem Hundeplatz den Schutzdienst an. Auf dem Papier (Pruefungsordnung mit Stockschlaegen usw.) hoert sich alles extremer an, als es ausgefuehrt wird.

Ich kann nur sagen, dass Schutzdienst meinen Hunden ersichtlichen Spass macht, und dass sie NICHT 'geschlagen' werden.

Viele Gruesse
Sil

Apropos: Schussfestigkeit kann antrainiert werden.
Thema: Schutzhund


 
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