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Hallo Dennis!
Also ein Kommentar zur Inteligenz des Vermieters spare ich mir,er käme nicht gut wech dabei.
Frage beim Mieterbund nach,die haben ja öfter damit zu tun.Soweit ich weiss,ist es so,wie Sandra sagte;ständiger Hundebesuch auch über Nacht,kann der Vermieter sich verbitten.
Die Art und Weise des besuches kann der Vermieter nicht vorschreiben, das wäre ja ein Eingriff in die Intimsspähre!!!
Wenn aber jemand ein Urteil kennt,wo schon der HUndebesuch verboten ist,dann bitte mal melden,den Schwachsinn würde ich gern sehn!
*Kopschüttel*Heike
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