|
Hi Dennis,
also so einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört. Grundlage des Mietverhältnisses ist der Mietvertrag; was da drinne steht ist maßgeblich und für beide Seiten bindend (wenn nicht von vornherein schon unwirksam). Dort kann höchstens die Hunde"haltung" untersagt sein aber mit Sicherheit NICHT der "Hunde"besuch.
Wie ist denn das Verhältnis sonst so zu den Vermietern? Wenn es ansonsten gut ist, redet mit denen und macht denen klar, daß sie Euch das nicht verbieten dürfen. Wenn die sich quer stellen, laßt es darauf ankommen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die irgendeine Möglichkeit finden, Euch das zu untersagen. Ein Kündigungsgrund ist das mit Sicherheit nicht. Also da braucht Ihr Euch überhaupt keine Sorgen machen.
Gruss
Beate
|