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30.08.01 -- Sandra/Rexi

RE: Dringend !!! Vermieter will keinen Besuch mit Hund zulassen














"Besuchshunde"
Sonderprobleme kann es geben, wenn es nicht um ein Hundehaltung durch den Mieter selbst geht, sondern um von Dritten mit ? und eingebrachte Tiere (sog. "Besuchshunde"). Hierbei kommt es aber letztlich auf die Häufigkeit und Dauer der jeweiligen Besuche an. Das AG Osnabrück (Urt. v. 17.7.87, Az. 14 C 202/87, WM 1987, S. 380) stellt fest, dass "das mietvertragliche Tierhaltungsver-bot ... nicht den stundenweisen Aufenthalt eines Hundes in Begleitung des Tierhalters anlässlich von Besuchen" umfassen soll (ebenso AG Bergisch Gladbach, Urt. v. 17.5.94, Az. 23 C 662/93, ZMR 3/95, S. l). Andererseits ist es aber als Hundehaltung mit allen Konsequenzen anzusehen, "wenn der Besucher eines Mieters ständig einen Hund mit in die Wohnung bringt und der Hund dort über Nacht bleibt" (AG Frankfurt/Main, Urt. v. 23.4.87, Az. 33 C 105/87?29, DWW 1988, S. 86). Die Abgren-zung mag im Einzelfall schwierig sein; ständiger Hundebesuch jedenfalls wird mit einer Hundehal-tung durch den Mieter gleichgesetzt


Thema: Dringend !!! Vermieter will keinen Besuch mit Hund zulassen


 
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