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21.08.01 -- higgins

RE: "Bleib"














Hallo,

Bist Du sicher, dass "Bleib" nicht mehr erlaubt ist?
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8. Alleinlassen
20 Punkte


a) Hörzeichen: "Bleib".

b) Ausführung: Auf Anweisung des Prüfers befestigt der Hundeführer seinen Hund mit der Führleine an einem Zaun, Mauerring oder
dergleichen. Der Hundeführer begibt sich außer Sicht. Nachdem der Hundeführer ca eine Minute abwesend ist, geht ein Passant in
einer seitlichen Entfernung von ca 5 Schritten am Prüfungshund vorbei. Nach ca einer weiteren Minute geht ein Passant mit einem
angeleinten und sich ruhig verhaltenden Hund in einer seitlichen Entfernung von 5 Schritten am Prüfungshund vorbei. Der
alleingelassene Hund muß sich ruhig verhalten, ohne stark zu zerren oder andauernd zu bellen. Der Hund darf liegen, sitzen oder
stehen. Nach fünf Minuten erscheint der Hundeführer wieder und holt seinen Hund ab.

c) Bewertung: Starkes Zerren oder Springen an der Leine, starkes Bellen, ängstliches oder drohendes Verhalten des Hundes
entwerten entsprechend.

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Viele Grüsse
higgins
Thema: 'Bleib!' ?


 
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