thomas vock wrote:
Danke für die Antwort.
Die Gesetze sind natürlich überall unterschiedlich und ich
werde mich bei uns erkundigen.
Denn: Unser Grundstück ist zu 2/3 landwirtschaftlicher Grund
und zu 1/3 Baugrund (wenn man so will: 'städtisch').
Rundherum ist nur landwirtschaftlicher Grund + Jagdgebiet.
Ich weiss, dass ich einen Hund von uns - sollte einer
(hoffentlich noch lange nicht) sterben - auf unserem
Grund/nahe beim Haus nicht begraben darf.
Nach Deinen Aussagen (wohl deutsches, regionales Recht),
dürfte ich aber einen Hund (weil er dort zufällig gestorben
ist) am Teil meines Grundes (der bisher frei zugänglich war
und nur wegen der Hunde eingezäunt wurde) begraben.
Ist für uns echt interessant, denn im städtischen
Ballungsgebiet musste ich meinen letzten Hund selbst in das
Kühlhaus der Tierkörperverwertung tragen und ablegen :-(((
Und sowas will ich nie mehr erleben.
Herzliche Gruesse
Paul |