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Re: Tote Tiere (war:rettungshunde und jäger)














thomas vock wrote:

Danke für die Antwort.

Die Gesetze sind natürlich überall unterschiedlich und ich werde mich bei uns erkundigen. Denn: Unser Grundstück ist zu 2/3 landwirtschaftlicher Grund und zu 1/3 Baugrund (wenn man so will: 'städtisch'). Rundherum ist nur landwirtschaftlicher Grund + Jagdgebiet.

Ich weiss, dass ich einen Hund von uns - sollte einer (hoffentlich noch lange nicht) sterben - auf unserem Grund/nahe beim Haus nicht begraben darf.

Nach Deinen Aussagen (wohl deutsches, regionales Recht), dürfte ich aber einen Hund (weil er dort zufällig gestorben ist) am Teil meines Grundes (der bisher frei zugänglich war und nur wegen der Hunde eingezäunt wurde) begraben.

Ist für uns echt interessant, denn im städtischen Ballungsgebiet musste ich meinen letzten Hund selbst in das Kühlhaus der Tierkörperverwertung tragen und ablegen :-((( Und sowas will ich nie mehr erleben.

Herzliche Gruesse Paul
10.7.99Re: Tote Tiere (war:rettungshunde und jäger)   
28.6.99Re: Tote Tiere (war:rettungshunde und jäger)   


 
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