helmut.woell schrieb in Nachricht ...
Hallo Helmut,
habe den Kaufvertrag nicht mehr auf meiner Festplatte gefunden(ist schon
drei Jahre her als Benji ihren Wurf hatte - wie die Zeit vergeht!).
In diesem Kaufvertrag hatten eir die Bedingungen wie Besuchsrecht und
Vorkaufsrecht integriert.
Würde ich auf alle Fälle wieder machen.
Auch wenn Hubertus meint, bei Verschenken oder Verkauf hätte ich keine
Rechte- ganz so sehe ich das nicht.
Durchsetzen vor Gericht ist - wie Anja schreibt- allerdings eine andere
Sache.
Aber es geht eben auch um die moralische Verpflichtung, an die der künftige
Hundebesitzer nochmal errinnert wird.
Und die fanden das auch gut, dass wir ihnen einen Vertrag vorgelegt haben,
aus dem klar hervorgeht, dass uns deas Wohle4rgehen 'unserer' Welpen sehr
an Herzen liegt.
In dem Zusammenhang: Kaufvertrag _muß_ IMO so wie so sein, also warum nicht
ein paar Klauseln zu Schutz des Hundes mit einbauen.
Norbert