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30.12.99 --
Susanne S.
RE: Hundehaltung, Vermieter, Urteile?
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Hallo, Manfred,
ich kann Dir nur grundsätzliches sagen, was ich gelesen habe, doch ohne Gewähr:
-Grundsätzlich ist die (möglichst schriftliche)Erlaubnis zur Hundehaltung vom Vermieter einzuholen. Diese Erlaubnis kann nicht ohne triftigen Grund widerrufen werden.
- Der Vermieter kann seine Erlaubnis von der Größe und der Rasse des Hundes abhängig machen. Er kann die Haltung von sog. Kampfhundrassen verbieten.
- Er kann die Erlaubnis auf einen Hund beschränken. Die einmal erteilte Erlaubnis geht nicht auf den Nachfolgehund über.
- Das Tier ist so zu halten, daß es den Hausfrieden nicht nachhaltig stört: also keine Nachbarn beißen, nicht ins Treppenhaus oder den Garten pullern und Haare sowie Trittspuren im Treppenhaus sind unverzüglich zu entfernen.
- Außerdem muß sich der Hund beim Bellen an die ges. vorgeschriebenen Ruhezeiten halten (zeig mir einen Hund, der die Uhr lesen kann!).
Weiterführende Literatur:
- RA Dr. Volker Thieler: Ihr gutes Recht als Tierhalter, Moewig-Verlag
- RA Dr. Volker Thieler: Ihr gutes Recht als Mieter, s. o.
- Wienzeck: Hunde im Paragraphendschungel, Kynos-Verlag
- Außerdem kann ein regelmäßiges Studium der Boulevardpresse und Archivierung der veröffentlichten AZ hilfreich sein.
Ich hoffe, Dir weitergeholfen zu haben.
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