Caligula «anpost@debitel.net» schrieb in im Newsbeitrag:
38199344.0@news.ivm.net...
alt) so
bellte) das
darauf
nicht
In unserer Zeitung [nicht die Bild!!sondern eine Tageszeitung u.a. für
Münster, wo die Tat begangen wurde!] stand, dass die Tat nicht mehr
als Sachbeschädigung gilt, sondern als Tierquälerei und der Täter
deshalb mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen kann!
Also Caligula, wie wäre es, wenn Du Dich erst richtig informieren
würdest, bevor Du Deinen Sch*** verzapfst?!
Jutta!