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12.10.99 --
Volker Wollny
Re: Ärgermit Hundehassern
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Hallo Christa!
Boesiger Christa schrieb:
So was hätte man sich ja auch denken können. :-( Leider ist es,
fürchte ich so, daß der Staat im Grunde jede beliebige Steuer
einführen kann, denn Steuereinnahmen sind nicht zweckgebunden. Einzige
Möglichkeit sich zu wehren wäre der Verweis auf das Grundgesetz. ch
fürchet aber weiterhin fast, daß man auch hei bereits einen Dreh
gefunden hat, warum die Hundesteuer nicht gegen den
Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung verstößt - denn bestimmt hat
schon jemand geklagt und ist reingefallen :-(
Kennt jemand Urteile?
Nein. Das vielzitierte 'Gewohnheitsrecht' gibt es afaik de facto nicht
mehr. Ich glaube man kann es noch geltend machen, wenn man nachweist,
das sich vor 1920 oder so schon niemand mehr erinner konnte, daß es je
anders war oder so ähnlich....
Das Betretungsrecht (frag mich nicht nach gesetz und Paragraph) besagt
in etwa, daß man (solange man keinen Schaden anrichtet) fremde
Grundstücke betreten darf, solange diese nicht 'umfriedet' (sprich:
eingezäunt oder ähnlich) sind. irgendwie ist es auch verboten, seine
Wald oder so was einzuzäunen. Selbstverständlich hast Du recht, wenn
Du Dich grundsätzlich friedlich einigen willst. Ich wollte nur
aufzeigen, daß wir Spaziergänger (mit und ohne Vierläufer) im Recht
sind.
Schon wahr. Wenn es wo sehr wo viele Hunde gibt und keine Gelegenheit
wo die sich lösen können außer Parkanlagen, ist das richtig. Bei mir
in der Gegend gibt es genug Gelände, wo die Hunde hinkacken können, so
daß ein Hundstrümmerl im Park höchstens als 'Unfall' vorkommen kann.
Und mit diesem Restrisiko kann auch ich leben. Ab und zu tritt man
halt in die Scheiße.
Liebe Grüße
Volker
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