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12.10.99 -- Volker Wollny

Re: Ärgermit Hundehassern














Hallo Christa! Boesiger Christa schrieb: So was hätte man sich ja auch denken können. :-( Leider ist es, fürchte ich so, daß der Staat im Grunde jede beliebige Steuer einführen kann, denn Steuereinnahmen sind nicht zweckgebunden. Einzige Möglichkeit sich zu wehren wäre der Verweis auf das Grundgesetz. ch fürchet aber weiterhin fast, daß man auch hei bereits einen Dreh gefunden hat, warum die Hundesteuer nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung verstößt - denn bestimmt hat schon jemand geklagt und ist reingefallen :-( Kennt jemand Urteile? Nein. Das vielzitierte 'Gewohnheitsrecht' gibt es afaik de facto nicht mehr. Ich glaube man kann es noch geltend machen, wenn man nachweist, das sich vor 1920 oder so schon niemand mehr erinner konnte, daß es je anders war oder so ähnlich.... Das Betretungsrecht (frag mich nicht nach gesetz und Paragraph) besagt in etwa, daß man (solange man keinen Schaden anrichtet) fremde Grundstücke betreten darf, solange diese nicht 'umfriedet' (sprich: eingezäunt oder ähnlich) sind. irgendwie ist es auch verboten, seine Wald oder so was einzuzäunen. Selbstverständlich hast Du recht, wenn Du Dich grundsätzlich friedlich einigen willst. Ich wollte nur aufzeigen, daß wir Spaziergänger (mit und ohne Vierläufer) im Recht sind. Schon wahr. Wenn es wo sehr wo viele Hunde gibt und keine Gelegenheit wo die sich lösen können außer Parkanlagen, ist das richtig. Bei mir in der Gegend gibt es genug Gelände, wo die Hunde hinkacken können, so daß ein Hundstrümmerl im Park höchstens als 'Unfall' vorkommen kann. Und mit diesem Restrisiko kann auch ich leben. Ab und zu tritt man halt in die Scheiße. Liebe Grüße Volker
Thema: Ärger mit Hundehassern


 
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