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02.09.99 --
Michael Schmorenz
Re: Tierabgabe durch Tierschutzvereine
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Ralf Gernot «ralfgernot@web.de» schrieb in im Newsbeitrag:
37cd575c@netnews.web.de...
Masse
bitte ich um
Hallo,
hier der Vertrag unseres Vereines 'Hunderettung Rumänien und Hilfe für
Straßenkinder in Rumänien e. V.'. Nur mal so als Beispiel. Als Preis
bitten wir jeweils um eine Spende in Höhe von/bis. Oft wurde der 'bis'
Betrag gezahlt. Uns ist es manchmal lieber, der Käufer zahlt weniger und
wir wissen, der Hund hat es dort gut. Kastrationen werden empfohlen aber
nicht fixiert. Die Durchsetzung der Einhaltung würde ohnehin sehr
schwierig sein. Wichtig ist aber unbedingt nur die
Besitzrechtsübertragung, NICHT das Eigentum!!!
Hier unser Vertrag:
Der Käufer erwirbt durch den Kauf des o. g. Tieres die unmittelbaren
Besitzrechte an diesem Tier. Das überlassene Tier ist art- und
tierschutzgerecht zu halten und zu versorgen. Jede Mißhandlung und
Quälerei, auch durch Dritte, ist verboten bzw. zu unterbinden. Das Tier
darf weder im Zwinger noch an der Kette gehalten werden. Es darf auch
ohne vorheriges Einverständnis des Vereines nicht an Dritte
weiterverkauft oder abgegeben werden, da sich der Verein das andauernde
Vorkaufsrecht zum Abgabepreis vorbehält.
Insbesondere darf das Tier nicht zu Versuchszwecken gleich welcher Art
verwandt werden oder an Händler, Schlächter u. ä. weitergegeben werden,
auch darf diese vorgenannte Verwendung nicht veranlaßt oder geduldet
werden.
Bei Verstößen gegen o. g. Vertragsbestandteile behält sich der Verein
das Recht vor, eine Rückholung des Tieres ohne Kostenersatz
durchzuführen oder zu veranlassen. Eine Rückholung ist jedoch nur
möglich unter Einhaltung einer angemessenen Nachfristsetzung zur
Beseitigung der Mißstände bzw. sofort, wenn eine unmittelbare Gefahrfür
das Leben oder den allgemeinen Zustand des Tieres besteht.
Der Käufer verpflichtet sich, dem Verein oder einem Vertreter desselben
Kontrollbesuche zu ermöglichen. Diese Besuche sind jedoch nur nach
vorheriger Anmeldung möglich und dürfen seitens des Vereines ohne
zwingende Gründe nicht überraschend durchgeführt werden.
Der Verein versichert, daß das Tier bereits in Rumänien geimpft und
untersucht wurde und vom dortigen Tierarzt für gesund befunden wurde.
Desgleichen wurde das Tier von einem deutschen Tierarzt nach Ankunft
untersucht und gleichermaßen für gesund befunden. Die obligatorischen
Weiterimpfungen werden empfohlen.
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