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06.08.01 -- Hans Thiel

RE TSchG - Stromgeräte














Stefanie,

ich danke dir für das Zitieren dieses Gesetzes. Danach hatte ich Beagles auch im Chat gefragt. Und natürlich kann man diesem Abschnitt

]] ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zu Bewegungen zwingt und ihm dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt... [[

nur zustimmen! Aber trifft er denn den hier beschriebenen Sachverhalt überhaupt? Ich würde meine Cora auch keinen "nicht unerheblichen Schmerzen" aussetzen. Und ich fürchte, ein Verbot von solchen Geräten steht damit juristisch auf tönernen Füßen.

"Sachkundenachweise oder fachliche Qualifizierungen" sind auch von relativer Bedeutung.

Ich will nicht primär auf die Technik hier sehen, sondern auf die Motivation der sie einsetzenden Menschen. Die sich ansonsten evtl. auch anderer Techniken bedient, die dann als unbedenklich gelten. Da ist schon ne Portion Differenzierung ganz sinnvoll.

Gruß
Hans

Thema: tierquäler???


 
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