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18.07.01 -- Julia Birrer

RE: rechtl. Anforderung Welpe im Zwinger !?














Hallo Sven

Wenn die Zwingerhaltung vertraglich ausgeschlossen wurde, dann ist doch rechtlich alles klar.

Diese Leute begehen Vertragsbruch, also müsste die Herausgabe des Welpen durchzusetzen sein. Wenn dieser Welpe schon misshandelt wurde, dann holt ihn da schnell raus, ich denke er hat schon genug erlebt.

Gruss
Julia

Thema: rechtl. Anforderung Welpe im Zwinger !?


 
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