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Hi,
ich denke, daß Conny es sich bereits sehr gut überlegt hat, ob sie einen Beagle möchte oder nicht. Ich denke auch nicht, daß sie "verantwortungslos" ist, wenn sie einen Beagle in der Stadt halten möchte. Wir wohnen in der Stadt und haben einen Windhund. Und ich bin ganz sicher nicht verantwortunglos.
Conny, steht im Mietvertrag ausdrücklich, daß KEINE Haustiere gehalten werden dürfen? In der Regel handelt es sich um einen Formmietvertrag, der nur besagt, daß die Zustimmung vom Vermieter eingeholt werden muß. Wenn dem so ist, MUSST Du zwingend Deinen Vermieter fragen. Ich würde, wnen er die Erlaubnis erteilt, dies auch als Ergänzung zum Mietvertrag schriftlich abfassen. Aber passe auf, lasse dir genau eintragen, dass HUNDEhaltung erlaubt ist. Haustiere alleine genügt nicht. Da ist es nämlich in der tat so, daß kleinere Haustiere auch ohne Erlebnis gehalten werden dürfen (Katzen fallen da aber glaube ich auch schon nicht drunter).
Wir haben einen derartigen Vertrag und haben einfach als Zusatz am Ende des vertrags festgehalten, daß Hundehaltung erlaubt ist.
Es gibt häufig die Variante, daß Katzen erlaubt sind, Hunde aber nicht. So ist es auch bei meiner Freundin. Wenn der Vermieter Dir also das Halten eiens Hundes nicht erlaubt, und daß darf er grundsätzlich schon, auch wenn Katzen erlaub sind, hast Du leider nur noch die Möglichkeit Dir eine neue WOhnung zu suchen, sofern Dein Hundewunsch sehr groß ist.
Gruss
Beate
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