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29.06.01 -- Doris+Nico

RE: Frage zum Sachkundenachweis - Frage 19














Hi, stimmt nicht ganz.
Den Sachkundenachweis musst du nur ablegen wenn du deinen dauerhaften Wohnsitz in NRW hast, nicht wenn du hier Urlaub machst (ich glaube bis zu 4 Wochen).
Allerdings an die Auflagen hinsichtlich Leinen- und Maulkorbpflicht müssen sich auch "Gasthunde" halten, wobei ich auch nicht weis inweit eine "Befreiung aus einem anderen Bundesland hier gilt.
Ist doch alles echt easy, oder?? Leicht verständlich und für jederman sofort nachvollziehbar und einsichtig.
Grüße Doris und Nico, der froh sein kann, dass er nicht lesen kann
Thema: Frage zum Sachkundenachweis - Frage 19


 
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