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Hallo, Andrea!
Nach meiner Ansicht besteht ein großer Unterschied zwischen dem, was gesetzlich nicht verboten ist, und dem, was tatsächlich gemacht wird.
Ein Beispiel in etwas abgewandelter Form ist mir bekannt: durch die europäischen Verordnungen wurde die Bundesregierung schon vor einigen Jahren gezwungen das Reinheitsgebot für die Herstellung von Bier zu lockern. Nach der Logik der skeptischen Verbraucher hätte nun eine Veränderung der Herstellungsverfahren beginnen müssen, die mehr Geschmacksvielfalt und günstigere Produktionsweisen zur Folge haben müßte. Nichts dergleichen ist passiert. Die Ansprüche der Kundschaft in einem hart umkämpften Markt haben verhindert, daß minderwertige Biere sich in Deutschland durchsetzen konnten. Und trotz weniger reglementierender gesetzlicher Vorschriften wird weiter streng nach dem alten Reinheitsgebot gebraut.
Da auch in der Heimtierfutterbranche beachtliche Konkurrenz herrscht, und nach meiner persönlichen Beoachtung den dort angebotenen Produkten vom Verbraucher mehr kritische Aufmerksamkeit geschenkt wird als der menschlichen Ernährung sehe ich wenig Gefahr, daß sich Falschaussagen der Hersteller über Jahre halten können, ohne daß das Skandale ans Tageslicht kommen.
Da auch die schon öfter zitierten Vergleichstests zu Aussagen kamen, die vermuten lassen, daß keine auffällig minderwertigen fleischlichen Bestandteile in Hundefertigfuttern verwendet werden bin ich der Meinung, daß man auch für Tierfutterhersteller »in dubio pro reo« gelten lassen sollte.
Mit meiner Stellungnahme will ich nicht die Ansicht verbreiten, daß ich keinem Futterhersteller die Verwendung von Tiermehl zutraue. Aber man sollte sich dann bitte mit Beschuldigungen auf die beschränken, bei denen es erwiesen ist, bzw. bei denen ein qualifizierter Verdacht besteht.
Gruß, Volker B.
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