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Hi Volker,
verurteilt wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung, daß er versucht hat, dem Jungen zu helfen wurde als strafmildernd gewertet, fahrlässige Körperverletzung auch, weil der Halter nicht ernsthaft mit der Verletzung eines Menschen gerechnet hat, von daher gilt o.g. Strafmass.
Die Staatsanwaltschaft forderte 8,5 Jahre und plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge, was ein höheres Strafmass, wie gefordert , zur Folge gehabt hätte.
Allerdings konnte kein vorsetzliches Handeln bewiesen werden .
So zumindest die Angaben in Radio Hamburg
Viele Grüße Mary
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