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Hallo Doreen,
so kann ich das nicht stehen lassen. Oli hat recht, wenn ein Hund angebunden oder abgelegt ist, darf er von Fremden nicht gestreichelt werden. Wer es dennoch tut und dann gebissen wird, handelt grob fahrlässig! (Dies gilt jedoch nicht für Kinder!) Ein Hund darf ja auch Eigentum verteidigen, ohne dass es hier zu rechtlichen Konsequenzen seitens des Hundebesitzers kommt (Einbruch).
Da du den Vergleich mit dem Fahrradfahrer heranziehst, ich hatte selbst einmal einen solchen Fall. Der Fahrradfahrer (16jähriger Junge) bekam die VOLLE Schuld an dem Unfall! Er kam mir nämlich auf MEINER Straßenseite entgegen, weil er die Kurve geschnitten hatte.
Man sollte nicht alles so schwarz sehen. Es gibt auch "hundefreundliche" Regelungen und Gesetzesurteile.
Liebe Grüße Corry
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