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05.10.01 -- Stefan Willnauer

RE: Versicherung.














Wichtiger Hinweis : Nur was sie schriftlich haben zählt, d.h. Mietsachschäden müssen in der Police stehen, wenn sie mitversichert sind. Telefonische Aussagen sind im Ernstfall zu nichts zu gebrauchen. Also, in der Police schauen, wenn dort nichts steht, schriftlich bestätigen lassen.
Thema: Versicherung.


 
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