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28.09.01 --
Andy Vogel
RE: Antwort für Andreas Vogel, an Blumenfee
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Hallo,
über die Formalien brauchst Du Dich nicht zu beschweren. Wir sind Hundehalter und haben Schaden von anderen Nichthundehaltern abzuwenden. Wenn ich meinen Hund auf einem nicht umzäunten Grundstück laufen lasse, kann ich diesen Hund nicht ohne Aufsicht lassen.
Ich persönlich habe mehr als einmal einen Hof aufsuchen müssen, um dort was Nachzufragen. Vor einem rumlaufenden Hund habe ich keine Angst und steige auch aus.
Nur als Halter kann ich nicht auf dem Standpunkt bleiben, daß mein Hund alles darf und andere haben sich danach zu richten.
Ich muß sicher stellen, daß bei einer Personenbewegung der Hund diese nicht begrüßt, beißt oder die Leute erschreckt. Die LHVs führen auch diesen Punkt als klagenswert auf.
Die Beaufsichtigungspflicht und Sorgfaltspflichten haben wir und kann das Grundstück nicht gesichert werden, muß ich den Hund anders unterbringen, sodaß keinem ein Schaden entstehen kann.
Ich muß keine Farge nach dem warum, wie und was stellen. Ich habe nur festgestellt es ist jemand zu Schaden gekommen und dieser Punkt ist kausal zu dem Aufenthalt des Hundes auf dem nicht eingezäunten Grundstück.
In diesem Sinne
Andreas Vogel
Westfälisches Laeken Team
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