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Hallo Tanja,
außer in NRW gibt es ansonsten keine 40/20-Hunde. In Bayern gelten andere Bedingungen - vielleicht in dem Fall zum Glück. Bei uns in BaWü ist es so, dass die Komunen selbst bestimmen, ob sie Leinenzwang in bebauten Gebieten einführen. Außerdem gibt es auch positive Hundeurteile (z.b. dass ein Hund, welcher verläßlich bei Fuß neben seinem Herrchen läuft, auch in einem Gebiet mit Leinenpflicht OHNE Leine laufen darf!).
Mit diesen Leuten würde ich mich nicht nochmals ohne Anwalt unterhalten. Durch die Schilderungen kann man den Eindruck gewinnen, dass die Ehefrau ANGST vor Hunden hat und sich jetzt bestärkt fühlt. Desweiteren wird sie wohl nicht glücklich über ihren betrunkenen Ehemann gewesen sein. Da kommen bestimmt mehrere Faktoren zusammen - daher wahrscheinlich auch der "Sinneswandel". Erst nach einem Telefonat mit einem guten Hundeanwalt würde ich weitere Schritte einleiten.
Auf jeden Fall drücken wir natürlich sämtliche Hände und Pfoten! (das sind bei 3 Menschen, 3 Katzen und 1 Hund eine ganze Menge) LG Corry
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