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Hallo Jutta!
Habt ihr einen Übernahmevertrag/Schutzvertrag gemacht?
Es wäre gut,wenn Ihr euch das Vorkaufsrecht gesichert
und auch darin die Artgerechte Haltung festgehalten hättet.
Ich weiss nicht,ob es möglich ist dann den RA einzuschalten,
evtl.kann die Rechtsschutzversicherung weiterhelfen!?
Viel Glück!
ICH würde den armen Kerl da rausholen!
Gruß,
Petra
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