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Hallo Tanja,
man beachte auch diesen Satz:
"Gem. Art. 42 Abs. 1 Nr. 2. BayJG sind die Jagdschutzberechtigten befugt, wildernde Hunde und Katzen zu töten."
Wieso auch Katzen, wenn Zwergpudel und Pinscher von der Regelung ausgenommer sind. Manchmal frage ich mich schon, wer bei uns die Gesetze macht.
kopfschüttelnde Grüße
Christina u. d. Dalmis
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