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17.05.01 -- SteffiK

RE: Bundesgesetzblatt: Tierschutz-Hundeverordnung vom 2.5.2001














Huhu Tanja,

passt nicht so ganz hierhin, aber ich hab heute die neue Verordnung für unseren Zweitwohnsitz in Rhens (am Rhein) in die Finger bekommen: Nicht nur, dass jetzt überall Leinenzwang ist, auch sind Hunde auf Grillplätzen, Liegewiesen etc schlichtweg generell verboten. :-((

Die einzig gute Neuerung ist, Halter und Führer eines Hundes sind "unverzüglich" verpflichtet, "eingetretene Verunreinigungen (Hundekot)" zu beseitigen.

Ansonsten Geldbußen von 50 - 10.000 DM.

Immerhin schicken sie solch ein Infoblatt an alle Hundehalter heraus. In Koblenz wurden die Verordnungen einfach geändert.

Liebe Grüße
Steffi
Thema: Bundesgesetzblatt: Tierschutz-Hundeverordnung vom 2.5.2001


 
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